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Ihre Verhaltenstherapeutin Korneuburg 02262 / 744 65 Tulln, Wien 0676 / 723 00 69 Hollabrunn 02952 / 203 13

Supervision Mag. Hermine Widl-Gruber

Anlass zur Supervision ist gegeben, wenn ...

... veränderte Marktbedingungen haben zur Folge, dass die Institutions-
oder Organisationsstruktur entsprechend angepasst wird

... Erfolg oder Image der Institution bzw. der Firma stehen auf dem Spiel,
weil intern mit zu großen Reibungsverlusten gearbeitet wird

... Qualifikation der Mitarbeiter bedarf einer Kompetenzerweiterung oder
einer permanenten Entlastung, um einem Burn-out-Syndrom vorzubeugen.

... bei konkreten Arbeitsproblemen individueller oder instrumenteller Art

Unser Imagevideo werfen Sie einen Blick in unser Unternehmen!

Besuchen Sie uns und erkundigen sich über unsere Therapieangebote. Wir sind überzeugt davon, dass wir Ihnen weiterhelfen können.

Anlass zu einer Supervision ist weiterhin vorhanden, wenn ...

... Arbeitsprobleme eine gewisse Eskalationsstufe erreicht haben

... Steuerungs- und Leitungsinstanzen der Institution oder der Firma greifen nicht,
sie sind ineffektiv oder führen zur Demotivierung der Mitarbeiter

... häufig liegen mehrdimensionale Ursachen zugrunde

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